„Nervkram“ Hausarbeit
Ein gemeinsamer Plan verhindert Streit – Eltern brauchen langen Atem
(tmn) Für den Haushalt hat Lea Donner wenig übrig. Das eigene Zimmer in Ordnung halten geht gerade noch. Doch Wischen oder Staubsaugen findet die 14-Jährige „voll nervig“. Lea geht es so wie vielen Gleichaltrigen. Helfen im Haushalt ist in den meisten Familien ein Reizthema.
|
Eigentlich mag Lea keine Unordnung, sagt sie. Doch das Wohnzimmer rührt sie trotzdem nicht an. „Sachen, die mir nicht gehören, räume ich nicht auf.“ Lea weiß, dass ihr Verhalten nicht wirklich fair ist: „Ich sollte öfter das Katzenklo saubermachen oder mal einkaufen“, gibt sie zu. „Aber es ist so schwer, sich aufzuraffen, wenn man keine Lust hat.“
Der Kreislauf aus Unlust, Verweigerung und Elternfrust lässt sich aber durchbrechen, sagt Heidemarie Arnhold. Die 56-Jährige ist Vorsitzende des Arbeitskreises Neue Erziehung (ANE) und selbst Mutter einer 19-jährigen Tochter. Dafür brauchten die Eltern einen langen Atem. Und sie müssten ihre eigenen Ansprüche runterschrauben, wenn ihre Kinder Hausarbeiten erledigen.
Doch was kann man tun, wenn die Haushaltsfrage den Familienfrieden gefährdet? „Gerade in Familien mit mehreren Geschwistern gibt es immer wieder Streit um die gerechte Verteilung von Aufgaben“, sagt Raafat Matar von ANE. Er rät, dass Jugendliche selbst entscheiden, welche Aufgaben sie übernehmen. Lea beschloss schon früh, für das eigenen Zimmer selbst verantwortlich zu sein. Es nervte sie, dass ihre Mutter sich dort so gut auskannte. „Mir wurde klar, dass ich selbst aufräumen muss, um Geheimnisse zu haben“, sagt sie. Seitdem ist Leas Zimmer für ihre Mutter tabu.
Sind alle Aufgaben verteilt, erstellt Matar mit der Familie einen Aufgabenplan, an den sich alle halten müssen – ohne Wenn und Aber, mit Strafen, wenn etwas nicht erledigt wird. „Natürlich muss es Ausnahmen geben, etwa bei dringenden Schularbeiten oder Krankheit“, erklärt er. Das eigene Zimmer aufräumen, Pflanzen gießen und jeden Dienstag den Flur wischen ist für einen 14-Jährigen absolut zumutbar, findet Matar.
Gesetzeslage
Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) verbietet Kinderarbeit, erlaubt aber ausdrücklich die „Beschäftigung durch die Personensorgeberechtigten im Familienhaushalt“. Kinder über 13 Jahre und Jugendliche, die zur Schule gehen, dürfen unter anderem beschäftigt werden mit „Tätigkeiten in Haushalt und Garten, Botengängen, der Betreuung von Kindern und anderen zum Haushalt gehörenden Personen“ und „Einkaufstätigkeiten“.


































