Erweitertes Angebot an Vorsorge-Untersuchungen für ältere Kinder und Jugendliche
Köln. Bei der Geburt geht es los: Die Eltern des Neugeborenen erhalten ein gelbes Heft für Vorsorgeuntersuchungen beim Kinderarzt. Diese sind von U1 bis U9 nummeriert. Zehnmal sollen die Kleinen bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres in regelmäßigen Abständen untersucht werden - so das Ideal.
Die U11 ist eine freiwillige Untersuchung für Kinder im Alter zwischen 9 und 10 Jahren. Auch für Jugendliche bis 16 Jahre gibt es noch einen "Check". Bild: dpa
Im Alter von 12 bis 14 Jahren gibt es dann noch die sogenannte J1, ein Check-Up für Jugendliche. All diese Untersuchungen sind Kassenleistungen. Seit einigen Jahren bieten Kinderärzte aber auch weitere Vorsorgeuntersuchungen an: die U10, U11 und J2. Diese werden nicht von allen Kassen übernommen. Was steckt hinter diesen Checks?
Emotionale Entwicklung
"Bei der U10, U11 und J2 wird neben einer körperlichen Untersuchung vor allem auch auf die emotionale, soziale und schulische Entwicklung der Kinder geachtet, aber auch auf das Medienverhalten", sagt Hermann Josef Kahl vom Ausschuss Prävention und Frühtherapie des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) in Köln. "Wir wollen damit auf das erhöhte Auftreten von Entwicklungsstörungen bei Kindern reagieren und Vorsorgelücken bis zum Erwachsenalter füllen."
Zur U10 können Kinder im Alter von 7 bis 8 Jahren kommen, die U11 ist eine Untersuchung für 9- bis 10-jährige Kinder. "Die Eltern sollen dabei einen Fragebogen ausfüllen, in dem es beispielsweise darum geht, wie gut ein Kind schläft, ob es einnässt, in der Schule konzentriert, aggressiv oder ängstlich ist." Verwendet werden dazu sogenannte Mannheimer Elternfragebögen. Seltener fielen in diesem Alter noch körperliche Beschwerden auf, die noch nicht bekannt seien. Darunter seien gegebenenfalls Fehlstellungen der Wirbelsäule oder des Kiefers sowie Allergien.
Erweitertes Angebot an Vorsorge-Untersuchungen für ältere Kinder und Jugendliche
Nur ein Verdacht
Auch Ernährungsprobleme, egal ob Über- oder Untergewicht, sollen beim Gesundheitscheck für Jugendliche aufgedeckt werden. Archivbild: dpa
Bei der J2 wiederum sollen die Jugendlichen im Alter bis zu 16 Jahren selbst den Mannheimer Jugendlichenfragebogen ausfüllen. Darin sollen sie beispielsweise beantworten, ob sie ständig Angst haben, dick zu werden, an "panischer Angst" vor etwas leiden oder rauchen und trinken. "Ergeben sich Auffälligkeiten, so kann der Kinder- und Jugendarzt gegebenenfalls an einen Experten verweisen", sagt Kahl. Dies könne ein Kinder- und Jugendpsychiater sein. Wichtig sei aber, dass solch eine einmalige Untersuchung nur einen Verdacht auf eine Störung geben könne und nicht sofort einer Diagnose entspricht.
Dies betont auch die Kinder- und Jugendpsychiaterin Christa Schaff. "Ärzte und Eltern müssen darauf achten, dass nicht zu früh pathologisiert wird", sagt die stellvertretende Vorsitzende des Berufsverbands für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie. Aber auch sie befürwortet die neuen Untersuchungen.
Zu den häufigen Störungen im Grundschulalter gehörten beispielsweise das sogenannte Hyperkinetische Syndrom ("Zappelphilipp-Syndrom"), Störungen des Sozialverhaltens beispielsweise in Gruppen sowie Depressionen und Ängste. Dies habe eine Befragung bei mehr als 1000 kleinen Patienten aus ambulanten Praxen von Kinder- und Jugendpsychiatern ergeben. Sie zeigte auch, dass mehr als die Hälfte der Kinder mit psychischen Auffälligkeiten Entwicklungsstörungen der Motorik, der Sprache oder aber beim Lesen, Rechnen und Schreiben hat.
Erweitertes Angebot an Vorsorge-Untersuchungen für ältere Kinder und Jugendliche
Laut der Krankenkasse Knappschaft wird jeder fünfte Fall einer kindlichen Entwicklungsstörung bei einer Vorsorgeuntersuchung entdeckt. Die Versicherung gab dazu eine repräsentative Forsa-Umfrage unter 1000 Eltern mit einem Kind im Alter zwischen 5 und 14 Jahren in Auftrag. Die Knappschaft hat die Kosten für U10, U11 und J2 inzwischen in ihren Leistungskatalog aufgenommen. Auf der Internetseite des Berufsverbandes BVKJ findet sich eine Liste der Kassen, die die Kosten übernehmen.
Studien nötig
Doch was ist mit den anderen Kassen? Nach dem Sozialgesetzbuch (SGB V § 26) haben versicherte Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres Anspruch auf Untersuchungen, sowie nach Vollendung des 10. Lebensjahres auf eine Untersuchung zur Früherkennung von Krankheiten. Somit müssen die Kassen die U10, U11 und J2 nicht erstatten. Dafür müsste das Gesetz erweitert werden, was Mediziner wie Hermann Josef Kahl auch fordern. Groß angelegte Studien, die den Nutzen der Zusatzuntersuchungen beweisen, stehen aber noch aus, sagt er.
Zehnmal sollen Kinder bis zum sechsten Lebensjahr regelmäßig vom Kinderarzt untersucht werden. Danach wird es weniger - doch manche Krankenkassen übernehmen freiwillig weitere Check-Ups. Fachleute mehr...
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