Bonn.
Gefahr lauert schon in flachem Wasser
|
| Kleine Kinder dürfen nie ohne Aufsicht ans Wasser. Archivbild: Hartl |
Zwar ist der Nachbar laut Gesetz verpflichtet, Vorkehrungen zum Schutze Dritter zu treffen und diese auch aufrechtzuerhalten, erklärt die Bundesarbeitsgemeinschaft Mehr Sicherheit für Kinder. Doch letztlich entscheidet immer der Einzelfall, und es wird geprüft, ob die Aufsichtspflicht verletzt wurde.
Kleinkinder können bereits in wenige Zentimeter flachem Wasser ertrinken. Sogar Schutzvorrichtungen wie Zäune oder Abdeckungen können Ertrinkungsunfälle nicht völlig verhindern, wenn die ständige Aufsicht nicht gewährleistet ist.

































