Von Bürgerreporter/in Helmut Wolf  |  07.05.2011  | Netzcode: 2791424  |  602 Mal gelesen.Beitrag einer OWZ-Bürgerreporter/in
Weiden

"Grausamer Tod" eines Massenmörders

Man darf seinen Tod sogar feiern - so wie die Amerikaner

Die Überschrift lautet: „Darf man sich über Bin Ladens Tod freuen?“ Sie ist meiner Meinung ebenso dumm und töricht, wie wenn sie hieße: „Darf man sich über zu Guttenbergs Plagiat-Skandal freuen?“ Schadenfreude gibt und gab es schon immer auf dieser Welt, und so kann ich beide Fragen sowohl mit Nein als auch mit Ja beantworten.

Menschen haben manchmal Freude daran, einem Zeitgenossen wilde Gerüchte „anzudichten“ (selbst erlebt!). Einen Toten jedoch kann man nicht mehr beleidigen. Wenn ich stürbe, würde sich vielleicht der eine oder andere darüber freuen, doch hätte keiner mit einer Anklage vor Gericht zu rechnen.

Das Fass zum Überlaufen brachte die Internet-Meldung vom 6. Mai, 13.35 Uhr. Der Hamburger Richter Heinz Uthmann (54) habe Bundeskanzlerin Angela Merkel wegen ihrer Äußerung zur Tötung des Terroristenführers Osama bin Laden angezeigt. Ein studierter Mann also! Gemäß Paragraph 140 Strafegesetzbuch wegen Belohnung und Billigung vor Straftaten! Weil sie Freude ausdrückte!!! Ähnliche Auswüchse schießen wie das Kraut aus dem Boden, besonders „grüne Gutmenschen“ und MdBs wie Ströbele (71), Koenigs (67) und Kühnast wollen uns zeigen, welch edle Gesinnung ihren Charakter ziert.

Warum ausgerechnet wir Deutschen dermaßen selbstgerecht über eine (sogar notwendige!) Tötung herziehen, die der oberste Souverän der Vereinigten Staaten befohlen hat, ist fast nicht mehr nachzuvollziehen. Besonders vor dem Hintergrund, dass sich Deutschland mit Westerwelle vor dem Lybien-Schlamassel elegant drückte (der NT nannte es im damaligen Kommentar eine feige Entscheidung), klingt jedwede Kritik an den USA wie blanker Hohn.

Nur etwa siebzig Jahre ist es her – ein kurzer Augenblick der Geschichte eben – dass Deutsche als willige Vollstrecker eines grausamen Unrechtsregimes in den Vernichtungslagern und in den eroberten Territorien des Ostens „wie im Akkord töteten“. Wer von diesen damaligen Schergen in Wehrmachtsuniform fragte jemals, ob sie das ohne ein ordentliches Gerichtsurteil durften? Dass manche von den Tätern bewiesenermaßen sogar nach 1945 in deutschen Ämtern und Gerichten saßen, sei nebenher bemerkt.

Wenn nun der „Gutmensch“ von heute ohne erforderliches Gedächtnis und ohne Geschichtsbewusstsein fragt: ´Durfte Bin Laden (auf diese Art) getötet werden´, und von studierten Besserwissern sogar auf die Zuständigkeit des Internationalen Strafgerichtshof verwiesen wird, so verschlägt es einem geradezu die Sprache. Am 11. September 2001 starben auf grausamste Weise auf dem heutigen Ground Zero in New York an die dreitausend Menschen, weil Herr Osama bin Laden das wollte. Er nannte es danach eine „gesegnete Mission“.

Richtige Worte zu der albernen Diskussion fand der CDU-Innenexperte Wolfgang Bosbach mit der Bemerkung, dass man sehr wohl darüber froh sein kann (Merkels Freude), dass es einen Massenmörder weniger gibt. Zwei Warschauer Tageszeitungen fanden zum Thema Bin Laden den richtigen Ton (Auszüge FAZ vom 5.05.): „ (…) Man sollte über die Toten nicht schlecht reden, doch über Tote wie Hitler, Mussolini, Causescu und Bin Laden soll man v i e l und s c h l e c h t reden – als Lehre und Mahnung.“ Die Polen haben verstanden - Wir nicht!



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