AMBERG
Das ändert sich 2012
Viele Neuerungen: Manche sparen Kosten, manche kosten Erspartes
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| Alle Jahre wieder gibt es zum 1. Januar etliche Änderungen, die sich unmittelbar auf den Geldbeutel der Bürger auswirken. Bild: Petra Hartl |
RENTE
2012 beginnt der stufenweise Einstieg in die Rente mit 67: Jeder, der 1947 geboren wurde, also heuer 65 Jahre alt wird, muss einen Monat länger arbeiten, um in den Genuss einer abschlagfreien Rente zu kommen. Ausnahmen gibt es nur für Schwerbehinderte und Arbeitnehmer, die mindestens 45 Beitragsjahre aufweisen können. Für alle, die nach 1947 geboren sind, gilt: Je später sie geboren sind, umso länger müssen sie für eine abschlagfreie Rente arbeiten - bis zum Maximum von 67 Jahren ab Jahrgang 1964.
Dagegen kommen dieses Jahr alle in den Genuss sinkender Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung: 19,6 statt bisher 19,9 Prozent. Das bringt bei einem Monatsgehalt von 2000 Euro 3 Euro pro Monat.
STEUERN
2012 tritt das Steuervereinfachungsgesetz der Bundesregierung voll in Kraft: 35 Steuervereinfachungen und Modernisierungen sollen das Ausfüllen der Steuererklärung erleichtern.
Ab 2012 (also mit der Steuererklärung für 2012) können Eltern Kinderbetreuungskosten umkomplizierter absetzen. Ob die Betreuungskosten aus beruflichen oder privaten Gründen anfallen, spielt keine Rolle mehr.
Die Berechnung der Entfernungspauschale wird vereinfacht: Wer für den Arbeitsweg abwechselnd öffentliche Busse oder Bahnen und das Auto benutzt, muss die Kosten nicht mehr für jeden Tag einzeln belegen. Das Finanzamt vergleicht künftig nur noch die Jahreskosten.
Die aufwendige Einkommensüberprüfung bei volljährigen Kindern unter 25 Jahren für Kindergeld und Kinderfreibeträge entfällt. Das spart Eltern beim Kindergeldantrag und bei der Einkommensteuererklärung aufwendige Nachweise. Eltern bekommen auch dann weiter volles Kindergeld, wenn ihr Kind während seiner ersten Berufsausbildung oder seines Erststudiums hinzuverdient.
Rückwirkend zum 1. Januar 2011 ist die Pauschale für Werbungskosten von 920 auf 1000 Euro gestiegen. Damit entfällt für viele das lästige Sammeln von Kassenbelegen.
GESUNDHEIT
Gesundheit wird immer teurer - das spüren 2012 vor allem Privatversicherte, deren Beiträge teilweise deftig steigen.
Auch der Zahnersatz wird teurer. Die Krankenkassen übernehmen ja nur die Regelversorgung. Wer mehr will, muss für Kronen, Brücken und Prothesen nach der neuen Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) künftig mehr bezahlen: Die Erhöhung beträgt nach allgemeiner Schätzung durchschnittlich 6 Prozent. Privatpatienten werden generell stärker zur Kasse gebeten, da sie grundsätzlich nach der GOZ abgerechnet werden.
Erfreuliche Nachrichten gibt es dagegen bei den Pflegesätzen: Der Monatssatz für Pflegebedürftige steigt in der Stufe I von 440 auf 450 Euro, in der Stufe II von 1040 auf 1100 Euro und in der Stufe III von 1510 auf 1550 Euro.
ENERGIE
Die Einspeisevergütung für Photovoltaik-Anlagen wurde zum 1. Januar 2012 um 15 Prozent verringert: Jetzt gibt es noch 24,43 Cent pro Kilowattstunde Sonnenstrom. Und nach dem Rekordzuwachs an neuen Solaranlagen wird die Solarförderung ab Juli automatisch weiter gekürzt werden. 12 Prozent gelten bereits als sicher, noch stärkere Kürzungen sind nicht auszuschließen.
Dagegen erhöht sich für Privathaushalte die EEG-Umlage (Erneuerbare-Energien-Gesetz) um 0,06 Cent (pro Kilowattstunde). Wesentlich stärker belastet wird der Strompreis durch den Anstieg der Netzgebühren für die Stromlieferung um 0,75 Cent pro Kilowattstunde.
Auch die Kosten für das Fahren eines neuen Autos erhöhen sich. Denn mit dem Jahreswechsel wird die Kfz-Steuer für Neuwagen nach einem neuen Kohlenstoffdioxid-Grenzwert berechnet: Steuerfrei ist nur noch ein CO2-Ausstoß bis 110 Gramm pro Kilometer (bisher 120 Gramm). Für jedes Gramm mehr fallen zwei Euro an, aber maximal 20 Euro mehr pro Fahrzeug - zusätzlich zum Kfz-Steuer-Sockelbetrag, der sich aus Kraftstoffart und Hubraum ergibt.
HARTZ IV
Der Regelsatz steigt für Hartz-IV-Singles von 364 auf 374 Euro. In Paar-Haushalten steigt er um je 9 Euro auf 337 Euro. Bei Kleinkindern bis fünf Jahre gibt es künftig 219 statt 215 Euro. (lu)
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