Den Weg zum Wunschberuf mit Hindernissen gepflastert
Die Kanzlerin hat die "Bildungsrepublik" ausgerufen, in Sonntagsreden ist von Qualifizierung zu hören. Und doch gibt es Fälle, bei denen Vorschriften und Bestimmungen jedes Engagement ersticken, berichtet eine Mutter:
Magdalena , 16 Jahre jung, Schulabschluss Mittlere Reife, strebt aus vollem Herzen den Beruf der Heilerziehungspflegerin an.Um diese Ausbildung überhaupt beginnen zu können, muss sie bestimmte Voraussetzungen erbringen: Entweder eine bereits abgeschlossene Berufsausbildung oder - wie in ihrem Fall - zwei Jahre Vorpraktikum in sozialen Einrichtungen.
Magdalena absolviert ihr erstes Praktikumsjahr in einem Altenheim. Ihr werden von Anfang an sämtliche Aufgaben übertragen, die auch ein Pfleger durchführt. Obwohl sie 16 Jahre jung ist, wächst sie sehr schnell in ihre Arbeit, ist beliebt bei alt und jung und hat viel Freude im Umgang mit den Heimbewohnern.
Für das zweite Praktikumsjahr erhält sie die Möglichkeit, in einem Kindergarten zu arbeiten. Auch hier geht sie mit Freude und Engagement an ihre Aufgaben, ist auch hier bei Kindern und Kolleginnen sehr beliebt. Magdalena, inzwischen 18 Jahre, sieht voller Begeisterung in die Zukunft, jetzt endlich die Fachschule für Heilerziehungspflege für die nächsten zwei Jahre besuchen zu dürfen. Dieser Schritt hat aber auch Haken. Die Schule kostet im Monat rund 200 Euro, die selbst finanziert werden müssen. Sie muss auch ein Zimmer mieten, nochmals 300 Euro. Und dann muss sie auch von irgendetwas leben. Verdienst hat sie in dieser Zeit keinen, auch die Suche nach einem Minijob ist vergebens, da sie während der schulischen Ausbildung 14-tägig in einer sozialen Einrichtung ein berufsbegleitendes Praktikum zu unterschiedlichsten Zeiten absolvieren muss. Sie erhält Unterstützung von ihrer alleinerziehenden Mutter, aber auch das ist nur in begrenztem Maße möglich, da noch weitere Geschwister vorhanden sind.
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03.12.2011
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Den Weg zum Wunschberuf mit Hindernissen gepflastert
Die erste Anlaufstelle ist das Amt für Bafög. Dieser Antrag wird jedoch abgelehnt, da der Vater , der sich seit ihrem 3. Lebensjahr nicht mehr um sie gekümmert hat, anscheinend zuviel verdient. Nachdem ihr Vater sie nicht unterstützen will, führt der nächste Weg zum Jugendamt. Dieses empfiehlt über einen Rechtsanwalt Unterstützung vom Vater einzufordern. Vergebens. Da dieser wieder verheiratet ist, habe seine Frau Unterhaltsvorrang. Selbst der Kindesunterhalt an wird noch gekürzt.Die Hoffnung stirbt zuletzt. Magdalena beantragt Mietzuschuss. Abgelehnt, da sie ja grundsätzlich Bafög-berechtigt ist, der Bafög-Antrag jedoch wegen des Vaters abgelehnt wurde, hat sie auch kein Anrecht auf Mietzuschuss.
Auf eine weitere Anfrage beim Amt für Bafög wird ihr mitgeteilt, dass sie einen erneuten Antrag erst wieder in einem Jahr stellen kann. Wie kann es sein, dass der Vater nicht einmal den Mindestunterhalt zahlen muss, aber für Bafög zu viel verdient? Der nächste Weg führt zur Arbeitsagentur mit der Anfrage auf Berufsausbildungsbeihilfe. Diese ist nicht möglich, da der Beruf des Heilerziehungspflegers nicht gefördert wird. Punkt. Nicht einmal einen Studentenkredit kann sie bekommen, da sie ja "nur" eine (Fach-) Schülerin ist.
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03.12.2011
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Den Weg zum Wunschberuf mit Hindernissen gepflastert
Ein junger Mensch, der absolut bestrebt ist, eine gute und vor allen Dingen auch soziale Ausbildung zu erlangen, bekommt in unserem Staat jeden Stein in den Weg gelegt, der irgendwo zu finden ist. Soll dieser junge Mensch vielleicht von Hartz IV leben, obwohl er alles dafür tut, eine Ausbildung machen zu können? Ist das wirklich unsere Vorstellung von einer Bildung für arbeitswillige Jugendliche?
Absender der Redaktion bekannt
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So sehr ich das Engagement von Magdalena für ihren zukünftigen Beruf anerkenne, so sehr muss ich mich über den Brief wundern: was hat die Bildungsoffensive der Kanzlerin mit dem geschilderten Sachverhalt zu tun? Der notwendige Ausbildungsweg ist klar vorgeschrieben, die einzelnen Stationen (Praktikum, Fachschule, etc.) sind bekannt und auch deren Kosten keine Überraschung. Vielmehr wird der Weg der Tochter als Rundumschlag gegen den Vater und den zuständigen Behörden genutzt. Seit mindestens 15 Jahren (wenn ich die unbekannte Verfasserin richtig verstanden habe) hat sich der Vater nicht um Magdalena gekümmert; anscheinend aber auch die Mutter keinen Versuch unternommen Zahlungen (rechtzeitig!) einzuklagen! Bei soviel Naivität, anders ist dieses Verhalten nicht zu nennen, kann man nur den Kopf schütteln!
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