Finanzen im Blick
Steuerberater setzen ihr umfangreiches Fachwissen auf vielen Tätigkeitsgebieten ein
Steuerberater arbeiten freiberuflich, daher unterliegt ihr Berufsbild nicht den Bestimmungen der Gewerbeordnung. In Deutschland sind der Tätigkeitsbereich und die Zulassung umfassend im
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| Ob Firmeninhaber oder Arbeitnehmer: Für jeden gibt es gute Gründe, sich bei der Anfertigung der Einkommensteuererklärung professionelle Unterstützung zu holen. Bild: dpa |
Die Aufgaben des Steuerberaters bestehen hauptsächlich in der vorausschauenden Beratung für eine optimale Steuergestaltung, der Erstellung von Buchführungen, Jahresabschlüssen und Steuererklärungen sowie der anschließenden Überprüfung von Steuerbescheiden und der Vertretung des Mandanten in Streitfällen mit dem Finanzamt und vor dem Finanzgericht.
Im Detail sind die folgenden Aufgaben für einen Steuerberater vorgesehen:
* Führung der Buchhaltung für gewerbliche Mandanten
* Führung der Aufzeichnungen für freiberufliche Mandanten
* Erstellung der Lohn- und Gehaltsabrechnung für Arbeitgeber
* Erstellung von Jahresabschlüssen für bilanzierende Mandanten
* Erstellung der Einnahmenüberschussrechnung für nichtbilanzierende Mandanten
* Erstellung von Steuererklärungen im unternehmerischen und privaten Bereich
* Vertretung vor Finanzbehörden, Finanzgerichten sowie in Steuerstrafsachen und in Bußgeldsachen wegen einer Steuerordnungswidrigkeit
* Beratungsleistungen hinsichtlich Steuergestaltung, unternehmerischer und betriebswirtschaftliche Fragen, des betrieblichen Rechnungswesen und des internen Kontrollsystems, Existenzgründungsfragen und bei Sanierungsfällen, Vermögensverwaltung und Planung sowie Rating und Unterstützung bei Bankverhandlungen
* Sonstige Beratung und Vertretung (insbesondere hinsichtlich Sozialversicherungen).
Das Honorar für die Steuerberatung wird nach der Steuerberater-Gebührenverordnung abgerechnet.
Für die Richtigkeit der Steuerberatung haftet der Steuerberater dem Mandanten gegenüber und muss hierfür eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen. (hfz)
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