Recht für Autofahrer
Dachlawine
Im schneereichen Januar 2010 hatte ein Autofahrer seinen Wagen vor einem Fachwerkhaus auf der Straße geparkt. Von dem Haus mit steil angewinkeltem Dach ohne Schneefanggitter stürzte eine Schneelawine auf das Auto. Der Schaden belief sich auf 6000 Euro. Der Mann klagte auf Schadensersatz, hatte jedoch nur halben Erfolg.Der Richter entschied, dass die Hauseigentümerin 50 Prozent des Schadens bezahlen müsse, weil sie grundsätzlich wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht haften müsse. Denn wer eine Gefahrenlage schaffe, müsse alle zumutbaren Vorkehrungen treffen, um die Gefährdung möglichst zu verhindern.
Man könne zwar in schneearmen Gebieten nicht verlangen, dass Schneefanggitter angebracht werden, doch müsse bei einer ungewöhnlichen Schneewetterlage vor Dachlawinen gewarnt werden.
Der Richter sah aber auch ein Mitverschulden des Pkw-Halters. Auch er habe die bereits länger andauernde Wetterlage gekannt. Da er zudem schräg gegenüber wohne, habe er also erkennen können, dass das Haus kein Schneefanggitter habe. Es sei zuzumuten gewesen, an einer ungefährlichen Stelle zu parken.
Tagesausgabe als E-Paper kaufen und mobil bezahlen
Sie können seit März 2012 auch eine einzelne Ausgabe unserer Zeitung im E-Paper-Format kaufen. Die Bezahlung erfolgt direkt über Ihr Mobiltelefon, eine gesonderte Anmeldung ist nicht erforderlich.
Um sich einen Eindruck davon zu verschaffen, wie das E-Paper aussieht, können Sie hier klicken und ein kostenloses Ansichtsexemplar anschauen.
















































































