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Von der Gnade der Staatsregierung abhängig
In regelmäßig wiederkehrenden Artikeln tauchen "geheime Papiere" und sonstige Bekanntmachungen der Staatsregierung auf, in denen von den viel zu hohen Pensionen und Ausgaben für die bayerischen Beamten berichtet wird. Diese Berichte sind leider viel zu einseitig und entbehren manchmal jeder Grundlage. Ziel und Zweck ist einzig nur, die Beamten für die falsche Haushaltspolitik der Staatsregierung aufkommen zu lassen. Während es sicher kein Papier über das Fehlverhalten der Politiker bei der Bankenkrise gibt, bei dem ja Milliarden vom bayerischen Staat den Banken hinterher geworfen wurden, will man nun weiter bei den Beamten und ihren Pensionen sparen.
Da ich selber Beamter bin, sei folgendes dazu angemerkt: Beamtenpensionen unterliegen - abgesehen von einem Freibetrag - der Einkommensteuer. Unter den Beamten befindet sich ein überproportional hoher Anteil von Akademikern (Richter, hohe Verwaltungsbeamte, Lehrer, Staatssekretäre, Minister). Auch Abgeordnete fallen, wenn sie Pensionen beziehen, darunter. Bei der Festlegung der Beamtengehälter im Jahre 1957 wurde ein Abschlag von sieben Prozent zu vergleichbaren Beschäftigten in der Wirtschaft festgelegt, um die sozialversicherungsrechtlichen Belastungen auszugleichen. Doch anstatt diese sieben Prozent in einem Pensionsfonds anzusparen, wurde dieses Geld im Staatshaushalt immer wieder ausgegeben. Im Gegensatz dazu die Kommunen, die dies seit Jahrzehnten praktizieren.
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