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Briefe an Redaktion
Nur 500 Meter für Dorfbewohner?
Zur Entscheidung des Kreistages zum Mindestabstand von Windrädern:
Mit der Entscheidung des Kreistages, keinen einheitlichen Mindestabstand von Windrädern zu Ortschaften festzulegen, kann ich mich unter keinen Umständen anfreunden. Gelten nun Bewohner von Dörfern, Weilern und Einöden als Bürger zweiter Klasse, so dass hier ein sehr viel kleinerer Abstand ausreicht?
Ich wohne selbst in einem kleinen Weiler und baue dort derzeit ein neues Haus. Ich kann mir keinen einzigen Grund vorstellen, warum es in meinem Wohnort ausreicht 500 Meter Zwischenraum zu lassen, während in der Nachbarortschaft Tännesberg ein Windrad 800 Meter Abstand haben muss.
Sind Dorfbewohner weniger wert als Stadt- oder Gemeindebewohner? Ein Windrad, das sich nur 500 Meter von meinem Haus entfernt befindet, stellt für mich eine enorme Einschränkung der Lebensqualität dar. Rein rechnerisch reicht ein Abstand von 500 Meter bei Weitem nicht aus um dem Schattenwurf zu entgehen. Hier wären die vorgeschlagenen einheitlichen 1000 Meter Abstand der richtige Maßstab gewesen. Haben die Kreisräte nicht richtig gerechnet oder standen andere Interessen im Vordergrund?
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