(zm) Sein Kampf um eine strafrechtliche Rehabilitierung kehrte sich ins Gegenteil. Die Jugendkammer am Landgericht verurteilte in einem Berufungsverfahren (wir berichteten) einen Homosexuellen (27) wegen Vergewaltigung und sexuellen Missbrauchs von Kindern zu einer Jugendstrafe von vier Jahren. Die erste Instanz hatte zwar auf identische Delikte befunden, begangen jedoch an einem Minderjährigen. Das Strafmaß wurde deshalb von dreieinhalb auf jetzt vier Jahre angehoben.
Entsprechend aufgewühlt nahm der Verurteilte, der seit Ende 2010 in Untersuchungshaft sitzt, den Schuldspruch entgegen. Da er mehrfach mit Zwischenbemerkungen in die mündliche Urteilsbegründung hineinplatzte, drohte ihm Landgerichtspräsident Dr. Wolfgang Schmalzbauer als Vorsitzender den Ausschluss von der Verkündung an. Der mehrtägige Prozess hatte unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattgefunden, da er die Erörterung intimster Details aus dem Sexualleben des Opfers, Angeklagten sowie vieler Zeugen berührte.
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27.01.2012
| Netzcode: 3120860 | 665 Mal gelesen.
Amberg
Berufungs-Hoffnung im Urteil zerplatzt
Jugendkammer befindet auf schwereres Sexualdelikt
Erfolg für Anklage
Der Verurteilte und die Staatsanwaltschaft waren nach dem erstinstanzlichen Schuldspruch gleichermaßen in Berufung gegangen. Das jetzige Kammerurteil verwarf allerdings das von dem 27-Jährigen eingelegte Rechtsmittel und gab hingegen dem Einspruch der Anklagebehörde statt. In einer ausführlichen, öffentlichen Urteilsbegründung legte die Kammer dar, dass die Beweisführung zwei große Probleme aufgeworfen habe: die exakte zeitliche Einordnung des ersten Sexualkontakts zwischen Täter und Opfer, sowie die Glaubwürdigkeit des Opfers, das unbestritten phasenweise akut an der Persönlichkeitsstörung Borderline litt.
Situation arrangiert
Unbestritten blieb gleichermaßen, dass das Paar zeitweilig eine einvernehmliche homosexuelle Beziehung führte, die sogar in eine Verlobung gemündet hatte. Davon unberührt, so die Kammer, seien die abgeurteilten Tatvorwürfe. Sie gehen bis in die Jahre 2003/04 zurück. Der Verurteilte habe sich anfangs zu seinem Opfer lediglich hingezogen gefühlt, dann aber in seiner Wohnung eine Situation arrangiert, aus der heraus aus einer Herumbalgerei eine Vergewaltigung "des damals 13-jährigen Geschädigten" begangen worden war.
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Amberg
Berufungs-Hoffnung im Urteil zerplatzt
Jugendkammer befindet auf schwereres Sexualdelikt
Der Täter war damals 19 Jahre alt und der 14. Geburtstag (Grenze vom Kind zum Jugendlichen) des Opfers nicht mehr fern. Die Aussagen von 17 Zeugen, vier Sachverständigen, darunter ein Rechtsmediziner, so der Kammervorsitzende, hätten das Gericht davon überzeugt, dass dieser Hauptvorwurf erwiesen ist. Den Unschuldsbeteuerungen des Angeklagten, sich nicht zu jungen Partnern hingezogen zu fühlen und sexuelle Gewalt zu meiden, schenkte das Gericht keinen Glauben. Unmittelbar nach der Urteilsspruch kündigte der 27-Jährige, der in Haft bleibt, emotional aufgewühlt an, dieses Urteil nicht hinzunehmen.
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Fehlurteile - „Im Namen des Volkes“? - „Richterrecht“ in Deutschland
......
In Fachkreisen wird davon ausgegangen, dass bei Zivilgerichtsverfahren über 25 % aller Urteile falsch sind. Mehr als 10 % aller Zivilgerichtsurteile werden grob fahrlässig oder absichtlich falsch angefertigt. In manchen Bereichen dürfte die Quote der falschen Urteile nahe zu bei 100 % liegen, d. h. man kann hier nur noch von einer „Unrechtsprechung“ reden. (2) Es ist in Deutschland nicht das gültig, was man aus den Gesetzen logischerweise entnehmen kann, sondern das, was Richter urteilen. Daher der zweite Teil des Titels: „`Richterrecht´ in Deutschland“. (3) Grob falsche Urteile werden gerade auch von Richtern an Land- und Oberlandesgerichten (als Berufungsinstanzen) angefertigt, so dass der von einem Richter oder einem Richtergremium geschädigte, rechtsuchende Bürger einer solchen Rechtsprechung weitgehend ohnmächtig gegenüber steht. (4)......
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Manfred Hiltel | 29.01.2012 01:39 Uhr
Ich war Zeuge, der zu diesem Gericht geladen wurde und auch wenn ich Gefahr laufe mich dadurch irgendwie in die Nesseln zu setzen: Ich sage, was ich zu sagen habe.
möchte nicht groß darum herum reden:
Der Angeklagte ist Unschuldig.
Der Kläger ist sein Ex-Freund, der ihn nur in die Pfanne hauen will, weil er selbst nichts auf die Reihe bekommen hat und somit seine eigene Situation rechtfertigen muss, warum er Kläger freiwillig in die Psychatrie ging um zb der Musterung zu entgehen bzw diverser anderer Fehltritte, die er selbst verursacht hat. Er tischte allen reihenweise Lügen auf um seine eigenen Verfehlungen zu vertuschen oder abzumildern und da er nie etwas zugeben konnte gipfelte es in der Anklage um seinen damaligen Freund den Angeklagten ein beispielloses Theater der Geschmacklosigkeiten zu bescheren.
Ich kenn den Angeklagten und den Kläger seit nun 6 Jahren. Der Angeklagte ist seither einer meinen besten Freunden. Eine absolut ehrliche und liebenswerte Haut wenn man so sagen will.
Er war damal schon mit dem Kläger zusammen und die Beziehung war so gesehen eigentlich ganz harmonisch.
Mit der Zeit musste ich allerdings festellen und nicht nur ich, dass der Kläger ein sehr kreativer Lügner und Ignorant war. Er versuchte seinen Freund damals vom Freundeskreis fern zu halten, denn der Angeklagte war allseits im Freundeskreis beliebt und geschätzt. Er nutzte ihn nach Strich und Faden aus, ob es jetzt finanziell war (nicht wirklich großes aber viele kleinigkeiten) oder eben die Zeit.
Der Kläger hatte auch kein interesse mit dem Rest des großen Freundeskreise Unternehmungen zu gestalten.
Schlussendlich wollte alle dass sich der Angeklagte vom Kläger trennt, sein kommentar dazu: "Ich weiß, dass er manchmal unmöglich ist, aber ich liebe ihn nunmal. Habe bei ihm halt die Rosa-Rote-Brille auf." Die Verlobung der beiden setzte zu dem Thema nur noch einen Unterstrich.
Jedoch ab und zu machte der Kläger dermaßen großen Mist, dass der Angeklagte ab
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Der Angeklagte ist Unschuldig.
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Er war damal schon mit dem Kläger zusammen und die Beziehung war so gesehen eigentlich ganz harmonisch.
Mit der Zeit musste ich allerdings festellen und nicht nur ich, dass der Kläger ein sehr kreativer Lügner und Ignorant war. Er versuchte seinen Freund damals vom Freundeskreis fern zu halten, denn der Angeklagte war allseits im Freundeskreis beliebt und geschätzt. Er nutzte ihn nach Strich und Faden aus, ob es jetzt finanziell war (nicht wirklich großes aber viele kleinigkeiten) oder eben die Zeit.
Der Kläger hatte auch kein interesse mit dem Rest des großen Freundeskreise Unternehmungen zu gestalten.
Schlussendlich wollte alle dass sich der Angeklagte vom Kläger trennt, sein kommentar dazu: "Ich weiß, dass er manchmal unmöglich ist, aber ich liebe ihn nunmal. Habe bei ihm halt die Rosa-Rote-Brille auf." Die Verlobung der beiden setzte zu dem Thema nur noch einen Unterstrich.
Jedoch ab und zu machte der Kläger dermaßen großen Mist, dass der Angeklagte ab
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