Von (hwo) |
02.02.2012
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Amberg
Mit falschen Verträgen zur Provision
Versicherungsmakler muss 1800 Euro zahlen - "Kein gewerbsmäßiges Vorgehen", sagt der Richter
Für den Mann auf der Anklagebank ging es um die Existenz. Denn bei einer Haftstrafe hätte er seinen Beruf als Versicherungsmakler quittieren müssen. Doch so weit kam es dann doch nicht, obgleich es sich um eine Reihe von Assekuranzverträgen drehte, die auf unreelle Weise zustande kamen.
Eines wurde in dem Prozess vor Amtsrichter Markus Sand sehr deutlich: Das Versicherungsgeschäft ist ein hart umkämpfter Markt, auf dem für freie Makler nur die abgeschlossenen Verträge zählen. Dem 52 Jahre alten Angeklagten hielt Staatsanwalt Jürgen Konrad vor, im Lauf von insgesamt 26 Monaten sechs Kontrakte unter Anwendung unsauberer Methoden akquiriert zu haben.
Wie ging das vonstatten? Der Mann aus Amberg besuchte Kunden seiner Versicherungsfirma und schloss Lebensversicherungsverträge ab, obwohl die vornehmlich in der nördlichen Oberpfalz wohnenden Leute schon solche Policen hatten. Der Computer hätte eine Duplizität bei Eingabe sofort bemerkt. Also wurden kleine Änderungen bei den persönlichen Daten vorgenommen. Statt des ersten Vornamens kam der zweite in den Vertrag. Der Beschuldigte räumte vier Manipulationen sofort ein, zwei weitere blieben im Bereich des Versuchs stecken. Für einen gab es sogar einen Freispruch.
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Mit falschen Verträgen zur Provision
Versicherungsmakler muss 1800 Euro zahlen - "Kein gewerbsmäßiges Vorgehen", sagt der Richter
Rund 2500 Euro erhalten
Die Provisionen hielten sich in finanziellen Grenzen. Rund 2500 Euro betrugen sie und damit einen Bruchteil dessen, "was wir aus anderen Betrügereien dieser Art kennen" (Zitat Richter Sand). Dennoch stand für Staatsanwalt Konrad fest, dass der 52-Jährige bei seinen Straftaten "gewerbsmäßig handelte".
Zeugen sagten aus. Eine Frau aus Bärnau (Landkreis Tirschenreuth) beispielsweise, die sich nichts dabei dachte, als plötzlich im neu abgeschlossenen Vertrag etwas an ihren Personalien nicht stimmte. Auch ein führender Mann aus der Versicherungsfirma wurde befragt. Von ihm bekam dann der Richter eine Bestätigung für eine Aussage, die zuvor der Angeklagte gemacht hatte. Daraus ging hervor, dass der auf freier Provisionsbasis arbeitende Makler zwar von der namhaften Assekuranz nicht mehr weiterbeschäftigt wurde, gleichwohl aber bei einer Tochterfirma des Unternehmens eine Stelle erhielt. Um die bangte der 52-Jährige nun. Denn bei einer Haftstrafe wäre er auch diesen Job los gewesen.
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Amberg
Mit falschen Verträgen zur Provision
Versicherungsmakler muss 1800 Euro zahlen - "Kein gewerbsmäßiges Vorgehen", sagt der Richter
Staatsanwalt Konrad hielt ein gewerbsmäßig ausgerichtetes Vorgehen für erwiesen, er forderte zehn Monate Haft zur Bewährung und 1000 Euro Geldauflage. "Wenn eine gewerbsmäßige Handlung vorgelegen hätte, dann würde das bedeuten, dass der Mann seinen Lebensunterhalt damit bestritt", hielt Verteidiger Dr. Heiko Übler dagegen. Davon, fuhr er fort, könne bei 2500 Euro Provision innerhalb zweier Jahre keine Rede sein. Deshalb plädierte er dafür, es bei einer Geldstrafe zu belassen.
Bisher keine Vorstrafen
Richter Sand sah es ähnlich wie der Verteidiger. Er verhängte 90 Tagessätze zu je 20 Euro für vier Betrügereien und einen Betrugsversuch. "Er hatte bisher keine Vorstrafe", sagte Sand und ergänzte, eine Gewerbsmäßigkeit sei nicht zu erkennen.
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