Von (bkr) |
04.02.2012
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Speichersdorf/Bayreuth
Großes Schweigen
Porzellan-Diebstahl: Angeklagter bleibt stumm
Speichersdorf/Bayreuth. (bkr) In Hand- und Fußfesseln betrat der angeklagte ehemalige Mitarbeiter der Rosenthal AG in Speichersdorf am Freitag den Schwurgerichtssaal beim Landgericht in Bayreuth. Ihm wird vorgeworfen, im großen Umfang wertvolles Porzellan gestohlen zu haben (wir berichteten). Vier weitere Verhandlungstage sind bereits anberaumt.
Nach den Worten des Vorsitzenden Richters, des Landgerichtspräsidenten Michael Eckstein, könne sich der Prozess noch bis zum Jahresende hinziehen. Der Fortgang sei vom Einlass des Angeklagten abhängig.
Am zweiten Verhandlungstag, bei dem auch die mitangeklagte Ehefrau wieder wegen gewerbemäßiger Hehlerei in 901 Fällen auf der Anklagebank saß, stand die Frage im Mittelpunkt, was von dem in der Wohnung gefundenen und über Ebay verkauften Porzellan gestohlen, redlich erworben oder als Hehlerware verkauft wurde. Der von einer Dolmetscherin betreute Angeklagte marokkanischer Abstammung hüllte sich während der dreieinhalbstündigen Verhandlung in absolutes Schweigen. Er ignorierte dabei auch die während der Verhandlung ins Auge gefasste Möglichkeit, alle Käufer der in Ebay angebotenen Ware als Zeugen vorzuladen, mit der Maßgabe, dass der Beschuldigte die daraus entstehenden Kosten zu tragen habe. Landgerichtspräsident Michael Eckstein fragte den Angeklagten auch, ob er begriffen habe, was sich aus der Beweisaufnahme alles ergeben könne?
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Speichersdorf/Bayreuth
Großes Schweigen
Porzellan-Diebstahl: Angeklagter bleibt stumm
Produktionsleiter Armin Irrgang sagte im Zeugenstand aus, von der Verhaftung des Angeklagten am 7. April 2011 ebenso überrascht worden zu sein wie von der Aufforderung, das Diebesgut in der Wohnung des Angeklagten abzuholen. 4000 Stücke lagern seitdem getrennt nach A- und B-Ware, Weiß- und Dekorporzellan, soweit möglich auch nach Produktionsjahr sortiert, unter Verschluss in Selb. Jedes einzelne Stück wurde akribisch erfasst und bewertet.
Den Ladenverkaufswert des gesamten Porzellans bezifferte Irrgang auf etwa 400 000 Euro. Von Seiten der Rosenthal AG sei nicht beabsichtigt, alle einzelnen gestohlenen Stücke von den Erwerbern zurückzufordern, betonte er. Dies, so der Vorsitzende Richter, werde geschehen, wenn die einzelnen Käufer als Zeugen vor Gericht stehen. Das Gericht werde dann die Ware beschlagnahmen, mit der Folge, dass auf den Angeklagten zusätzliche Ersatzforderungen zukommen.
Wichtig für das Gericht ist die exakte Feststellung, was von dem verkauften Porzellan tatsächlich Diebesgut ist. Weitere Fragen sind: Was wurde legal im Porzellanshop erworben? Handelte es sich um Poltergeschirr, dessen Verkauf 2007/2008 eingestellt wurde, Geschirr aus Kilowarenverkauf, oder gar um Geschenke der Firma?
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Großes Schweigen
Porzellan-Diebstahl: Angeklagter bleibt stumm
2200 der sichergestellten Porzellanteile besitzen Unterglasstempel mit internen Markierungen, die Auskunft über das Herstellungsjahr geben. Dies sei nicht bei der Marke Versace möglich. Hier fehlt die Markierung, so Irrgang. Deshalb könne hier nur gesagt werden, wann Teile erstmals produziert wurden.
Von den 2200 datierbaren Stücken konnten 23 Prozent den Jahren vor 2007, dem Jahr des Einzugs der Ehefrau in die Wohnung, zugeordnet werden. Acht Prozent stammen aus der Produktion 2011. Die restliche Weißware von 1800 Stück sei mit keinem Bodenstempel versehen.
Der Landgerichtspräsident fasste zum Ende der Verhandlung zusammen, dass die Angaben des Beklagten schwer in Einklang mit den Zeugenaussagen zu bringen seien und appellierte an ihn, auch an die Zukunft seiner Kinder zu denken. Im Blickpunkt
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