Von (am) |
10.02.2012
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Nabburg
Wegen Klagen keine schnelle Lösung
. . . meint Büro Vieregg-Rößler zur Rahmenplantrasse - Eigenes Konzept als konsensfähig eingestuft
Nabburg. (am) Karlheinz Rößler, Mitinhaber des Innovativen Verkehrsberatungsbüros Vieregg-Rößler in München, rechnet nicht mit einer schnellen Realisierung der sogenannten Rahmenplantrasse zur Beseitigung des Bahnübergangs. Er geht davon aus, dass betroffene Anwohner "mit Sicherheit den Klageweg durch alle Instanzen beschreiten werden". Diese Einschätzung teilte er der Stadt Nabburg mit, nachdem in der Sitzung am Dienstagabend (wir berichteten) einige Fragen offen geblieben waren.
Vor allem aus den Reihen der SPD-Fraktion, aber teilweise auch von der ABU, kamen in der Stadtratssitzung einige Fragen auf Dr. Martin Vieregg zu, die auf Anhieb nicht zu beantworten waren. Vieregg sicherte eine Nachbetrachtung und anschließende Klärung zu, die sein Büro-Kompagnon Karlheinz Rößler im Laufe des Mittwochs ins Rathaus nachreichte. Es ging dabei im wesentlichen um drei Themenbereiche. "Alle drei Einwände lassen sich entkräften", schrieb Rößler.
Ufer nicht berührt
Seitens der Fragesteller hieß es erstens, die verschwenkte und tiefer gelegte Eisenbahntrasse hole nördlich der Naabbrücke/Georgenstraße so weit nach Osten aus, dass das Naabufer berührt wird und dadurch die hier vorhandenen großen Bäume gefällt werden müssen. Für das historische Stadtbild von Nabburg wäre das verheerend, weil man dann vom Stadtteil Venedig aus anstelle der heutigen Bäume eine riesige, graue Betonmauer sehen würde.
Dazu stellte Rößler fest: "Die verschwenkte und tiefer gelegte Eisenbahntrasse berührt keineswegs das Ufer der Naab. Vielmehr verbleibt ein ausreichend breiter Streifen zwischen der östlichen Begrenzung der Bahnstrecke und der Naab, so dass die Bäume sehr wohl erhalten bleiben".
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Nabburg
Wegen Klagen keine schnelle Lösung
. . . meint Büro Vieregg-Rößler zur Rahmenplantrasse - Eigenes Konzept als konsensfähig eingestuft
Anspruch auf Lärmvorsorge
Zweitens hieß es während der Sitzung, durch die tiefer gelegte Bahnstrecke verbessere sich der Lärmschutz für die Anwohner gegenüber der heutigen Gleislage mit entsprechend höheren Lärmschutzwänden nicht.
Dazu Rößler: "Ein Maximum an Lärmschutz ('Lärmvorsorge') steht den Anwohnern laut Bundesimmissionsschutzgesetz nur dann zu, wenn bauliche Veränderungen an der Eisenbahntrasse stattfinden. Eine solche bauliche Veränderung stellt die Tieferlegung der Bahnstrecke zweifellos dar. Bleibt es hingegen bei der heutigen Lage der beiden Gleise, so besteht kein Rechtsanspruch auf einen maximalen Lärmschutz. Die DB AG wird allenfalls freiwillig für Lärmschutz sorgen, der jedoch bestenfalls dazu führen wird, dass die schwächeren Lärmschutzwerte der 'Lärmsanierung' eingehalten werden. Die dann zulässigen Lärm-Emissionen sind um zehn Dezibel höher als beim maximalen Lärmschutz".
Neue Lösung relativ schnell
Drittens wurde befürchtet, die neue Variante bedeute gegenüber der jetzigen Planung einen zu großen Zeitverlust bis zur Realisierung.
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Nabburg
Wegen Klagen keine schnelle Lösung
. . . meint Büro Vieregg-Rößler zur Rahmenplantrasse - Eigenes Konzept als konsensfähig eingestuft
Rößler, der zusammen mit Vieregg vorwiegend in der Beratung zur Schienenverkehrsplanung tätig ist, zeigte sich überzeugt: "Da wegen der Nachteile der jetzt geplanten (Amts-) Lösung für die Staatsstraße 2040 die betroffenen Anwohner mit Sicherheit den Klageweg - und zwar durch alle Instanzen - beschreiten werden, ist mit einer raschen Realisierung dieses Vorhabens nicht zu rechnen. Im Falle der neuen Lösung (mit Tieferlegung der Bahnstrecke und Offenhaltung der Georgenstraße in Richtung Osten) dürfte hingegen ein Konsens mit den Betroffenen erreichbar sein, so dass diese dann keine Klagen einreichen werden, was zu einer relativ schnellen Verwirklichung dieser Planung führen wird".
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