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Von (e)  |  10.02.2012  | Netzcode: 3134808  |  313 Mal gelesen.
Sulzbach-Rosenberg

"Dampfplauderer" und doch Urteile

Versuchter Einbruch und Körperverletzung bringen Freiheitsstrafen für Männer trotz wirrer Angaben

Sulzbach-Rosenberg. (e) Es sah an sich nach Amtsgericht-Routine aus: Zwei Angeklagte, denen versuchter Einbruchdiebstahl und Körperverletzung vorgeworfen wurde. Dann allerdings entwickelte die Hauptverhandlung vor Einzelrichter Markus Sand in Amberg ihre Eigendynamik: ein Tathergang, der beinahe ein Jahr zurückliegt, schillernde und zum Zeitpunkt des Geschehens mehr oder weniger betrunkene Zeugen, die nichts mehr sagen konnten oder wollten.

Von "Dampfplauderer" (O-Ton Verteidiger) bis ahnungslos - einige Leute im Zeugenstand waren schlichtweg unbrauchbar. Einer musste sich sogar strenge Hinweise des Gerichts auf die Folgen einer Falschaussage beziehungsweise eines Meineids anhören inklusive der Frage eines Verteidigers: "Lügen Sie hier für den Angeklagten?" Markus Sand musste einem 16-Jährigen ferner klarmachen: "Es geht um sehr viel für Sie." Erst dann nahm er seine Aussage scheibchenweise zurück, weil sie aber auch als "objektiv widerlegbar " eingestuft wurde. Schließlich wurde auch noch ein Anwalt von Richter und Staatsanwalt Johannes Weber gerüffelt, der sich mit dem Geschädigten zur "Tatortrekonstruktion" getroffen hatte. "Da bleibt ein Gschmäckle", meinte der Anklagevertreter am zweiten Verhandlungstag. Ursprünglich war nur einer anberaumt gewesen. Aber der reichte nicht, denn das Gericht nahm es sehr genau, um der Wahrheit auf die Spur zu kommen.

Durchzechte Nacht



Was war passiert an jenem 10. April 2011? Nach durchzechter Nacht - der jetzt 26-jährige angeklagte Josef H. (alle Namen geändert) hatte Geburtstag - traf sich eine alkoholisierte Clique morgens im Sulzbacher Stadtpark. Mit dabei auch der 25-jährige Max B., dem der Sinn nach noch mehr Bier stand. Ganz in der Nähe des Stadtparks ist ein Kiosk, dort wollte er sich eine Halbe holen - höchst illegal allerdings. Recht dilettantisch versuchte er, gewaltsam in den geschlossenen Kiosk zu gelangen. Das scheiterte, B. richtete aber einen Sachschaden von rund 600 Euro an. Aufmerksame Nachbarn hatten den Inhaber verständigt, der sofort kam und per Fahrrad die Verfolgung aufnahm. Drei aus der Gruppe sollen weggelaufen sein, zwei konnte der Inhaber nahe des Tatorts stellen: die jetzigen Angeklagten. Mit Max B. gab es eine Rangelei. Als beide am Boden lagen, soll Josef H. hinzugekommen sein und den Kioskinhaber von hinten weggerissen haben, der dabei leicht an der Schulter verletzt wurde. Schnell war auch die Polizei da, während alle anderen in diverse Richtungen davonliefen.

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