Von (ll) |
11.02.2012
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Amberg-Sulzbach
Kämpfer mit weichen Bandagen
Caritasverband klagt gegen Landkreis, aber beide Seiten äußern Verständnis für den Kontrahenten
Amberg-Sulzbach. (ll) Diese Woche hat Günter Koller neue Hoffnung geschöpft, dass er vom Landkreis doch noch Geld bekommt: Die Klage des Caritasverbandes Amberg-Sulzbach gegen den Landkreis in Sachen Investitionskostenzuschüsse für die ambulante Pflege darf jetzt doch als Berufung zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof. Sie war vor dem Verwaltungsgericht Regensburg gescheitert und auch nicht zur Berufung zugelassen worden, wogegen die Caritas Beschwerde einlegte.
Ich bin genauso froh wie der Landkreis, wenn das in letzter Instanz gerichtlich geklärt ist, weil wir dann Klarheit haben, wer was zahlen muss oder nicht.
Wobei Koller das Besondere an seiner Situation schon klar ist: Er ist Kreisrat, also Teil der Volksvertretung im Landkreis, und steht gleichzeitig in seiner beruflichen Stellung als Geschäftsführer des Caritasverbandes Amberg-Sulzbach hinter der Klage gegen den Landkreis.
Wobei das sein Verhältnis zu Landrat Richard Reisinger (ebenfalls CSU) nicht beeinträchtigt, wie er betont. "Das ist eine ganz normale Geschichte, dass man das gerichtlich geklärt haben will", sagt auch Hubert Uschald, der Pressesprecher des Landkreises. Und Kreiskämmerer Anton Weber bestätigt: "Jeder hat hier Verständnis für die andere Seite."
Das Problem, um das es geht, ist etwas verzwickt: Als 1995 die Pflegeversicherung in Kraft trat, wurde festgelegt, dass die Kommunen sich an den Investitionen in die ambulanten Pflegedienste finanziell beteiligen sollten, was auch flächendeckend geschah. Nach einer Gesetzesnovelle im Jahr 2007 setzte sich bei vielen Landkreisen die Auffassung durch, dass man jetzt zu dieser als Anschubfinanzierung gedachten Leistung nicht mehr verpflichtet sei, da man inzwischen ein flächendeckendes Netz habe. Insofern sei das rechtlich eine freiwillige Leistung, aus der man auch aussteigen könne.
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Amberg-Sulzbach
Kämpfer mit weichen Bandagen
Caritasverband klagt gegen Landkreis, aber beide Seiten äußern Verständnis für den Kontrahenten
Der Landkreis Amberg-Sulzbach tat das per Beschluss des Kreisausschusses vom 7. Dezember 2009 - "nicht als einziger Landkreis und nicht als erster", wie Anton Weber betont. Der Kreistag habe einfach sein Budgetrecht ausgeübt und die Förderrichtlinien angepasst.
Nur Anschubfinanzierung?
Die Betroffenen mochten das Argument mit der Anschubfinanzierung allerdings nicht gelten lassen. "Wir haben doch ständig Investitionen, brauchen zum Beispiel nach vier Jahren immer neue Autos", sagt Koller dazu. Also habe die Arbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände beraten, wie sie auf die Entscheidung des Kreisausschusses reagieren solle. Nicht alle seien für eine Klage gewesen, erzählt Koller, aber der Caritasverband Amberg-Sulzbach als am stärksten Betroffener - bei den drei Sozialstationen in Amberg, Sulzbach-Rosenberg und Ensdorf, für die er die Geschäftsführung innehat, ging es zuletzt im Jahr um 18 000 Euro an Zuschuss - schon. Was Kollers Verband überhaupt nicht gefiel: Auch für 2009 sollte die Förderung nicht mehr gewährt werden, obwohl sie schon fest im Haushalt eingeplant war. Der Zuschussantrag selbst konnte aber immer erst nach Jahresende gestellt werden, also Anfang 2010 für das Jahr 2009, und da galten schon die neuen Förderrichtlinien.
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Amberg-Sulzbach
Kämpfer mit weichen Bandagen
Caritasverband klagt gegen Landkreis, aber beide Seiten äußern Verständnis für den Kontrahenten
"Freiwillige Leistung"
Der Caritasverband stellte noch einmal ganz normal den Zuschussantrag, und als der offizielle Bescheid kam, dass es kein Geld mehr gebe, klagte er dagegen. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 19. Mai 2011 ging laut Koller gar nicht auf die Argumentation mit der Anschubfinanzierung ein, sondern sagte lediglich, es handle sich bei den Investitionskostenzuschüssen für die ambulanten Pflegedienste um eine freiwillige Leistung, über die der Landkreis frei entscheiden könne.
Aber nun geht es in der nächsten Instanz weiter. Selbst die Aussicht auf ein mögliches Grundsatzurteil, das dem Landkreis weitere Ausgaben beschert, ist allerdings nicht in der Lage, Kreiskämmerer Anton Weber ein böses Wort über die ambulanten Pflegedienste zu entlocken: "Wir sind froh, dass wir sie haben." Er sieht hinter der Sache eher ein grundsätzliches Problem: die knappen Pflegesätze der Kassen. (Hintergrund)
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